FAQ´s - Fragen und Antworten
Zulassungsvoraussetzungen für die Bilanzbuchhalter-Prüfung
- Wer ist für die Zulassung zur Bilanzbuchhalter-Prüfung zuständig?
- Zu welchem Zeitpunkt muss die für die Zulassung zur Bilanzbuchhalter-Prüfung notwendige Berufspraxis erfüllt sein?
- Welche Anforderungen werden an die zu erfüllende Berufspraxis gestellt?
- Zählt die Bundeswehrzeit bei der Ermittlung der Berufspraxis mit?
- Zählt die vor der Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erworbene Berufspraxis mit?
- Gehört die Belegung eines Vorbereitungslehrganges zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Bilanzbuchhalter-Prüfung?
- Wie weise ich die erforderliche Berufspraxis für die Zulassung zur Bilanzbuchhalter-Prüfung nach?
- Wie bekomme ich eine zuverlässige Auskunft darüber, ob ich zur Bilanzbuchhalter-Prüfung zugelassen werde?
Organisation der Bilanzbuchhalter-Prüfung
- Wer ist für die Organisation und Durchführung der Bilanzbuchhalter-Prüfung zuständig?
- Wer nimmt die Bilanzbuchhalter-Prüfungen ab?
- Wann finden die Bilanzbuchhalter-Prüfungen statt?
- Wie melde ich mich zur Bilanzbuchhalter-Prüfung an?
- In welcher Reihenfolge müssen die Teilprüfungen der Bilanzbuchhalter-Prüfung abgenommen werden?
- Innerhalb welchen Zeitraums muss die Bilanzbuchhalter-Prüfung abgewickelt werden?
- Kann ich mir anderweitige Prüfungen bei der Bilanzbuchhalter-Prüfung anrechnen lassen?
- Was kostet die Teilnahme an der Bilanzbuchhalter-Prüfung?
Durchführung der Bilanzbuchhalter-Prüfung
- Wer erstellt die Prüfungsaufgaben für die Bilanzbuchhalter-Prüfungen?
- Welcher Rechtszustand gilt bei der Bilanzbuchhalter-Prüfung?
- Wann ist die Bilanzbuchhalter-Prüfung bestanden?
- Wann wird ein Kandidat zur mündlichen Ergänzungsprüfung eingeladen?
- Wie oft kann ich eine nicht bestandene Bilanzbuchhalter-Prüfung wiederholen?
- Werden bei der Wiederholung der Bilanzbuchhalter-Prüfung die bestandenen Fächer angerechnet?
- Was kann ich tun, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfungsleistungen nicht einverstanden bin.
Sonstiges
- Zu welchen weiteren Fortbildungsprüfungen berechtigt die Bilanzbuchhalter-Prüfung?
- Haben die Bilanzbuchhalter einen Berufsverband?
- Kann ich mich als Bilanzbuchhalter selbständig machen?
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Auch kein Problem! Stellen Sie Ihre Frage doch einfach im Forum Ausbildung und Prüfung. Sicherlich finden sich Sachkundige, die eine Antwort wissen.
Wer ist für die Zulassung zur Bilanzbuchhalter-Prüfung zuständig?
Gemäß Berufsbildungsgesetz sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.
Diese etablieren wiederum einen Prüfungsausschuss, der immer dann das letzte Wort hat,
wenn die zuständige IHK vorschlägt, die Zulassung zu versagen.
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Geschäftsbereich Sie entweder Ihren
Wohnsitz haben, oder arbeiten oder einen Vorbereitungslehrgang besucht
haben.
Wenn Sie bei einer anderen als der nach diesen Kriterien zuständigen IHK
die Bilanzbuchhalter-Prüfung ablegen wollen, müssen Sie bei der
"abgebenden" IHK eine Freistellung beantragen. Der Antrag hierfür
ist formlos und die Freistellung wird in der Regel erteilt, wenn sie
begründet ist.
Die nach § 2 der Prüfungs-Verordnung erforderliche Berufspraxis muss zu
Beginn der Prüfung erfüllt sein. Dies bedeutet konkret: am ersten Tag der
ersten Teilprüfung.
Berufspraxis, die während eines Vorbereitungslehrganges erworben wird,
zählt selbstverständlich mit.
Die Erfahrung zeigt, dass die zulassenden Industrie- und Handelskammern
eine geringfügige Unterschreitung der vorgeschriebenen Praxiszeiten
tolerieren. Je nach IHK dürfen ein bis zu drei Monate fehlen, ohne dass
die Zulassung versagt wird.
Wenn Sie die vorgeschriebene Berufspraxis nicht nachweisen können, sollten
Sie prüfen, ob eine Zulassung nach § 2 Abs. 2 der Prüfungs-Ordnung in
Betracht kommt. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist im Einzelfall
zu entscheiden. Beachten Sie auf jeden Fall, dass das Erfordernis der
Berufspraxis sehr wohl seine Begründung hat. Intensive Berufserfahrung
kann für das Bestehen der anspruchsvollen Bilanzbuchhalter-Prüfung von
ausschlaggebender Bedeutung sein.
Welche Anforderungen werden an die zu erfüllende Berufspraxis gestellt?/a>
Gemäß § 2 der Prüfungs-Verordnung muss die Berufspraxis durch Tätigkeiten
abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter
dienlich sind; die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum
betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
Nach den Richtlinien des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT),
welche diese Vorschrift konkretisierend auslegen, kann diese Anforderung
durch Nachweis einer qualifizierten Mitwirkung in einer der Kerntätigkeiten
eines Bilanzbuchhalters erfüllt werden. Als Kerntätigkeiten des
Bilanzbuchhalters gelten:
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Jahresabschluss
- Bilanz
- GuV-Rechnung
- Lagebericht
- Kontrolle und Revision des Jahresabschlusses
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss der Bewerber qualifizierte Mitwirkung in mindestens drei der folgenden Tätigkeiten nachweisen:
- Personalbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Materialbuchhaltung
- Kontokorrentbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Planung und Auswertung im Rechnungswesen
- Sonstige Tätigkeiten (z.B. Einrichten von Buchführungssystemen)
Zählt die Bundeswehrzeit bei der Ermittlung der Berufspraxis mit?
Bei der Ermittlung der dreijährigen Berufspraxis nach § 2 Abs. 1 Nr. 1
der Prüfungs-Verordnung zählt die Bundeswehrzeit nicht mit.
Bei der Ermittlung der sechsjährigen Berufspraxis nach § 2 Abs. 1 Nr. 2
der Prüfungs-Verordnung wird die Zeit der Ableistung des Grundwehrdienstes
mit eingerechnet.
Außerdem werden Bundeswehrzeiten natürlich in die Ermittlung der
Berufspraxis einbezogen, soweit sie einschlägige Berufspraxis im
Sinne der Zulassungsvoraussetzungen darstellen, also wenn die betreffende
Tätigkeit inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und
Rechnungswesen hat.
Zählt die vor der Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erworbene Berufspraxis mit?
Ja, wenn die Berufspraxis im Übrigen die Anforderungen erfüllt, also der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlich ist und inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen hat.
Nein, die Belegung eines Vorbereitungslehrganges gehört nicht zu den
Zulassungsvoraussetzungen für die Bilanzbuchhalter-Prüfung. Grundsätzlich
kann man sich also selbständig vorbereiten und prüfen lassen. In den
allermeisten Fällen belegen die Prüfungsbewerber jedoch im Hinblick auf
die hohen Anforderungen, die die Prüfung stellt einen entsprechenden
Vorbereitungslehrgang.
Die Lehrgänge werden von verschiedenen Trägern in den unterschiedlichsten
Varianten angeboten. Hinweise auf Angebote finden Sie unter anderem in der
Weiterbildungsdatenbank des DIHT.
Wie weise ich die erforderliche Berufspraxis für die Zulassung zur Bilanzbuchhalter-Prüfung nach?
Durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers (der Arbeitgeber),
aus der Art und Dauer der Tätigkeit hervorgehen. Nicht ausreichend ist
ein Arbeitsvertrag. Ein qualifiziertes Zeugnis kann ausreichend sein,
wenn die Tätigkeit hinsichtlich Art und Dauer ausreichend beschrieben
ist.
Selbständige weisen ihre Berufspraxis nach, indem sie ihre selbständige
Tätigkeit schriftlich darlegen.
Manchen Industrie- und Handelskammern haben zur Vereinfachung des
Verfahrens besondere Vordrucke zur Beschreibung der
Zulassungsvoraussetzungen entwickelt.
Zuverlässige Auskunft über die Erfüllung (oder Nichterfüllung) der
Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie, indem Sie bei der zuständigen
IHK einen - formfreien - Zulassungsantrag stellen.
Fügen Sie diesem Antrag die entsprechenden Unterlagen bei (Kopie des
Zeugnisses über die abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Nachweise
über die abgeleistete Berufspraxis).
Sie erhalten dann von der zuständigen IHK einen Zulassungsbescheid, aus
dem hervorgeht, ob Sie zur Bilanzbuchhalter-Prüfung zugelassen werden.
Falls die erforderliche Berufspraxis teilweise noch nicht erfüllt ist,
enthält der Bescheid Angaben darüber, wann Sie erstmalig zur
Bilanzbuchhalter-Prüfung zugelassen sind. Dies ist natürlich an die
Voraussetzung geknüpft, dass Sie weiterhin einschlägig beschäftigt
bleiben.
In der Regel ist die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung für den Bewerber
kostenlos.
Wer ist für die Organisation und Durchführung der Bilanzbuchhalter-Prüfung zuständig?
Gemäß Berufsbildungsgesetz sind die Industrie- und Handelskammern (IHK)
zuständig. Diese etablieren wiederum einen Prüfungsausschuss, der in
Zweifelsfällen über die Prüfungszulassung entscheidet, die Prüfungen
abnimmt und das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung feststellt.
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Geschäftsbereich Sie entweder
Ihren Wohnsitz haben, oder arbeiten oder einen Vorbereitungslehrgang
besucht haben.
Wenn Sie bei einer anderen als der nach diesen Kriterien zuständigen
IHK die Bilanzbuchhalter-Prüfung ablegen wollen, müssen Sie bei der
"abgebenden" IHK eine Freistellung beantragen. Der Antrag hierfür ist
formlos und die Freistellung wird in der Regel erteilt, wenn sie
begründet ist.
Wer nimmt die Bilanzbuchhalter-Prüfungen ab?
Die Industrie- und Handelskammern etablieren Prüfungsausschüsse für die
Durchführung von Bilanzbuchhalter-Prüfungen. Die Mitglieder der
Prüfungsausschüsse werden von den Arbeitgebern, den
Arbeitnehmerorganisationen und den berufsbildenden Schulen entsendet.
Bei der Durchführung der Prüfungen sind die Prüfungsausschüsse
grundsätzlich autonom, das heiß, sie sind an Recht und Gesetz gebunden,
unterliegen jedoch ansonsten grundsätzlich keinen Weisungen.
Der Prüfungsausschuss stellt die Prüfungsaufgaben für die schriftliche
Prüfung zusammen, bewertet die schriftlichen Prüfungsarbeiten und
entscheidet über die Einladung zur Ergänzungsprüfung. Schließlich
stellt er das Prüfungsergebnis fest und entscheidet bei Widersprüchen.
Wann finden die Bilanzbuchhalter-Prüfungen statt?
Grundsätzlich werden Bilanzbuchhalter-Prüfungen nach Bedarf bei der
jeweiligen IHK eingerichtet.
Da bei der Mehrzahl der Industrie- und Handelskammern die vom DIHT
erstellten Prüfungsaufgaben verwendet werden, sind die Prüfungstermine bei
den meisten Industrie- und Handelskammern gleich. Der DIHT bietet jeweils
im Frühjahr (ca. Ende März/ Anfang April) und im Herbst (ca. Ende
September/ Anfang Oktober) Prüfungen für beide Prüfungsteile der
Bilanzbuchhalter-Prüfung an. Die genauen Termine erfahren Sie bei
Ihrer IHK.
Die jeweiligen mündlichen Prüfungen (als Ergänzungsprüfung oder
obligatorische mündlichen Prüfung) können erst nach der Feststellung
der schriftlichen Ergebnisse stattfinden. In der Regel dauert dies ca.
acht Wochen bis drei Monate)
Wie melde ich mich zur Bilanzbuchhalter-Prüfung an?
Schriftlich bei der zuständigen IHK. Die Industrie- und Handelskammern
stellen hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Mit der Anmeldung sind die
zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen
mit einzureichen. Ist die Zulassung bereits erfolgt, genügt in der Regel
der Zulassungsbescheid.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer IHK nach den geltenden Anmeldefristen
(ca. zwei bis drei Monate).
In welcher Reihenfolge müssen die Teilprüfungen der Bilanzbuchhalter-Prüfung abgenommen werden?
Die beiden Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden. Diese Vorschrift kann beispielsweise relevant werden, wenn man einen Kurs belegt hat, der die Teilnehmer zunächst auf den funktionsübergreifenden Prüfungsteil und dann auf den funktionsspezifischen Teil vorbereitet, der Teilnehmer im Zeitpunkt der ersten Teilprüfung jedoch noch nicht die erforderliche Berufspraxis hat. Der Teilnehmer kann diese erste Teilprüfung später ablegen (Maximalzeitraum zwischen den Prüfungsteilen beachten!), auch wenn er dann den funktionsübergreifenden Prüfungsteil nach dem funktionsspezifischen Prüfungsteil ablegt. Das verhindert unter Umständen, dass man seine Ausbildung auf den nächsten Kurs verschieben muss und spart so Zeit.
Innerhalb welchen Zeitraums muss die Bilanzbuchhalter-Prüfung abgewickelt werden?
Mit dem letzten Prüfungsteil ist spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
Kann ich mir anderweitige Prüfungen bei der Bilanzbuchhalter-Prüfung anrechnen lassen?
Gemäß § 6 der Verordnung kann die zuständige Stelle (IHK) von der
Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen oder Prüfungsfächern befreien, wenn
der Prüfungsteilnehmer vor einer öffentlichen oder einer staatlich
anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen
Prüfungsausschuss eine Prüfung in den letzen fünf Jahren vor
Antragstellung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen
dieser Prüfungsteile oder Prüfungsfächer entspricht. Eine
vollständige Freistellung ist nicht zulässig.
Solche Freistellungen können z.B. für Fachwirte (IHK), Fachkaufleute (IHK),
Betriebswirte, Diplom-Kaufleute und Diplom-Volkswirte in Betracht kommen.
Stets ist konkret das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen, das heißt,
es muss unter anderem ein Abgleich der Prüfungsinhalte erfolgen.
Achtung: die Freistellung erfolgt nur auf Antrag, das heißt, die zuständige
IHK wird nicht aus sich heraus aktiv, auch wenn aus den eingereichten
Unterlagen hervorgehen sollte, dass eine Freistellung in Betracht kommt.
Wenn man einen Vorbereitungslehrgang belegt hat, sollte man im Falle
einer Freistellung frühzeitig mit dem Bildungsträger in Verhandlungen
treten, damit die entsprechenden Lehrgangsteile nicht mitbelegt
(und mitbezahlt) werden müssen. Die meisten Träger dürften
verhandlungsbereit sein.
Was kostet die Teilnahme an der Bilanzbuchhalter-Prüfung?
Das hängt von der Gebührenordnung der zuständigen IHK ab. Sie können mit Preisen zwischen 400,-- DM und 800,-- DM rechnen. Fragen Sie hierzu Ihre IHK. Bei Freistellung von Prüfungsteilen oder Prüfungsfächern auf entsprechende Gutschriften achten! Wiederholungsprüfungen und Widersprüche kosten extra.
Wer erstellt die Prüfungsaufgaben für die Bilanzbuchhalter-Prüfungen?
Die schriftlichen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss zusammengestellt. Bei den meisten Industrie- und Handelskammern beschließen die Prüfungsausschüsse regelmäßig, die vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) erstellten Prüfungsfragen anzuwenden, womit faktisch Bundeseinheitlichkeit bei den schriftliche Prüfungen hergestellt ist. Bei den wenigen Industrie- und Handelskammern, die sich nicht dieser Prüfungsfragen bedienen, stellen die Prüfungsausschüsse vor Ort die Fragen zusammen. Hierzu reichen in vielen Fällen die Bildungsträger vor Ort Aufgabenvorschläge ein.
Welcher Rechtszustand gilt bei der Bilanzbuchhalter-Prüfung?
Bei den schriftlichen Prüfungen gilt - jedenfalls immer dann, wenn es
sich um Prüfungen, die vom DIHT zusammengestellt wurden - jeweils der
Rechtszustand des Vorjahres (wichtig: "jungfräuliche" Gesetzes- und
Verordnungstexte für die Prüfung sichern!).
Für die mündlichen Prüfungen gilt der aktuelle Rechtszustand!
Wann ist die Bilanzbuchhalter-Prüfung bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jedem der
beiden Prüfungsteile (Funktionsübergreifender Teil und
Funktionsspezifischer Teil) sowie in den Prüfungsfächern "Buchführung
und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse"
und "Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre" mindestens ausreichende
Leistungen erbracht hat und insgesamt höchstens ein anderes Prüfungsfach
mit mangelhaft und kein Prüfungsfach mit ungenügend bewertet wurde
(vgl. § 7 Abs. 2 VO).
Die Bewertungen kommen wie folgt zustande (vgl. § 7 Abs. 1 VO):
beide Prüfungsteile sind gesondert zu bewerten
für jeden Prüfungsteil wird die Note als arithmetisches Mittel aus den Punktbewertungen der Prüfungsleistungen in den einzelnen Prüfungsfächern gebildet
bei der Ermittlung der Punktbewertungen für die Prüfungsfächer ist aus de n schriftlichen und den mündlichen (also entweder der mündlichen Ergänzungsprüfung oder der obligatorischen mündlichen Prüfung im Fach "Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse") Prüfungsleistungen das arithmetische Mittel zu bilden.
Beispiel:
Ein Prüfungsteilnehmer erzielt folgende Ergebnisse:
Prüfungsfach | Punkte schriftliche Prüfung |
Punkte mündliche Prüfung |
---|---|---|
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen | 80 | - |
Recht | 40 | 60 |
Elektronische Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechniken | 80 | - |
Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse | 50 | 50 |
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre | 50 | - |
Kosten- und Leistungsrechnung | 50 | - |
Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung | 46 | 46 |
Im Prüfungsfach "Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen" hat der Teilnehmer durch die mündliche Ergänzungsprüfung 50 Punkte und damit ein "ausreichend" erzielt. Im Funktionsübergreifenden Teil hat er somit 80 + 50 + 80 = 210 Punkte und einen Durchschnitt von 70 Punkten ("befriedigend") erreicht.
In "Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse", "Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre" sowie "Kosten- und Leistungsrechnung" hat der Teilnehmer jeweils 50 Punkte ("ausreichend") und nur in "Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung" ein "mangelhaft". Dennoch hat er die Prüfung nicht bestanden, denn im Funktionsspezifischen Teil hat er 50 + 50 + 50 + 46 = 196 Punkte erreicht. Dies entspricht einem arithmetischen Mittel von 49 Punkten ("mangelhaft"). :-(
Wann wird ein Kandidat zur mündlichen Ergänzungsprüfung eingeladen?
Die Ergänzungsprüfung ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach dem Ermessen des Prüfungsausschusses durchzuführen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistungen von wesentlicher Bedeutung ist; der Antrag ist abzulehnen, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als zwei Prüfungsfächern nicht ausreichende oder in mehr als einem Prüfungsfach ungenügende Leistungen erzielt wurden.
Wie oft kann ich eine nicht bestandene Bilanzbuchhalter-Prüfung wiederholen?
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (§ 8 der Verordnung). Hierfür ist keine Frist bestimmt, das heißt, man kann sich für die Wiederholungsprüfung beliebig Zeit lassen.
Man hat jedoch die Möglichkeit, sich von bestandenen Prüfungsfächern und Prüfungsteilen befreien zu lassen. Hierzu muss man jedoch eine Frist von zwei Jahren einhalten, gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung (vgl. § 8 Abs. 2 der Verordnung).
Werden bei der Wiederholung der Bilanzbuchhalter-Prüfung die bestandenen Fächer angerechnet?
Man hat die Möglichkeit, sich von bestandenen Prüfungsfächern und Prüfungsteilen befreien zu lassen. Hierzu muss man jedoch eine Frist von zwei Jahren einhalten, gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung (vgl. § 8 Abs. 2 der Verordnung).
Was kann ich tun, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfungsleistungen nicht einverstanden bin.
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens (also nachdem beide Prüfungsteile a bgeschlossen sind und der Bescheid ergangen ist), haben die Prüfungsteilnehmer das Recht, die schriftlichen Prüfungen einzusehen. Es kann vorkommen, dass sich offenbare Fehler zeigen (z.B. falsche Summierung von Punkten - wir sind alle nur Menschen), die dann korrigiert werden. Wenn man nachhaltig mit einer Wertung nicht einverstanden ist, kann man versuchen, mit der zuständigen IHK zu verhandeln, um das Ergebnis außerhalb des Widerspruchsverfahrens zu verändern. Hierzu muss in aller Regel der Prüfungsausschuss einbezogen werden. Bei solchen Aktionen nicht die Frist für einen eventuellen Widerspruch ablaufen lassen! Wenn alles nicht hilft, bleibt noch das - im Falle der Zurückweisung des Widerspruchs kostenpflichtige - Widerspruchsverfahren (Frist beachten!) und anschließend ggf. noch das Verwaltungsgerichtsverfahren. Mit dem Bescheid über das Prüfungsergebnis muss der Prüfungsteilnehmer eine Rechtmittelbelehrung erhalten, die alles wichtige enthält.
Zu welchen weiteren Fortbildungsprüfungen berechtigt die Bilanzbuchhalter-Prüfung?
Mit einem weiteren Jahr Berufspraxis kann man zur Prüfung zum/zur Betriebswirt/in (IHK) zugelassen werden.
Haben die Bilanzbuchhalter einen Berufsverband?
Bilanzbuchhalter haben sich in einem eigenen Berufsverband, dem Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller, organisiert, der sich wiederum in Landesverbände untergliedert.
Kann ich mich als Bilanzbuchhalter selbständig machen?
Ja, aber es gelten da einige Beschränkungen, die den Bilanzbuchhaltern durch das Steuerberatungsgesetz und eine ziemlich kleinliche Rechtsprechung auferlegt werden. Weitere Auskünfte erteilt auch der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller