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Prüfungsprotokolle - Übersichtsliste

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Prüfungsfach Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss...
IHK Frankfurt am Main
Prüfungs-Da 2003-12-04
Anzahl Prüfer 3
Anzahl Prüflinge 1
Protokolltext:

1. Nennen Sie uns die Bewertungsgrundsätze von Anlage- und Umlaufvermögen

Bezug nehmend auf § 253 antwortete ich, dass das Anlagevermögen höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, oder einem niedrigeren Teilwert zu bewerten sei.

Das Umlaufvermögen ist mit dem Börsen- oder Marktpreis oder einem niedrigeren beizulegenden Wert (Stichwort Anschaffungskosten) anzusetzen.

Ein Prüfer fragte dann nach den Prinzipien dieser Bewertung (gemindertes und strenges Niederstwertprinzip).

2. Welche Rückstellungen sind Pflicht und bei welchen besteht ein Wahlrecht nach HGB?

Ich nannte die einzelnen Rückstellungen aus dem Rückstellungskatalog aus § 249. Ein Prüfer fragte nach, wie die Drohverlustrückstellungen in der Steuerbilanz zu behandeln seien (Verbot in der Steuerbilanz). Dann fragte er nach einer weiteren großen Rückstellung. Hier wollte er Pensionsrückstellungen hören und ich antwortete, dass diese unter die Kategorie ungewisse Verbindlichkeiten fallen.

Danach gab es einen Exkurs auf die Bildung von Rückstellungen bei Prozesskosten. Ich frage zuerst nach, ob die Kläger- oder Verklagten-Seite betrachtet werden soll. Für den Verklagten bildete ich eine Rückstellung für die Prozesskosten bis zur jeweiligen Instanz und etwa die Hälfte der möglichen Inanspruchnahme. Der Prüfer frage nach weiteren Rückstellungen in diesem Zusammenhang. Er wollte die Prozesskosten aufgegliedert haben in Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gutachterkosten.

3. Danach wurde mir der Jahresabschluss der Volkswagen AG aus dem Jahr 2001 vorgelegt. Zunächst wurde nach dem Verfahren gefragt, nach welchem die GuV grundsätzlich aufgestellt werden könne (Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren). Danach wurde gefragt, nach welchem Verfahren die GuV von Volkswagen erstellt wurde (Umsatzkostenverfahren) und woran ich das erkenne konnte (unter dem Posten Umsatzerlöse werden beim UKV die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen angeben). Was wäre unter der Position 2 im GKV genannt worden (Bestandsveränderungen).

Danach kamen wir über Kennzahlen ins Gespräch: Ich nannte die horizontalen und vertikalen Kennzahlen, sprach etwas über Kapitalstruktur, doch der Prüfer leitete das Gespräch dann auf Umsatzrentabilität. Ich nannte ihm die Bezugsgrößen (Jahresüberschuß vor Steuern und Umsatz), er fragte nach einer weiteren Basis für Umsatzrentabilität (Umsatzrentabilität der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit).

Beim Vergleich mit dem Vorjahr fiel auf, dass der Zinsaufwand erheblich gestiegen war. Dies ist ein Zeichen für Aufnahme von Fremdkapital. Außerdem wurde über die zukünftige, erwartete Entwicklung gesprochen (Auswirkungen der $-Schwäche für den Export)

Zur Frage nach der Aussagefähigkeit einer Bilanz, antwortete ich nach Vergleichsmaßstäben (chronologisch und brachenweit).

Die Prüfer waren sehr fair und freundlich. Ich konnte jederzeit Rückfragen stellen und ich hatte nie den Eindruck, dass sie bestimmte vorgefertigte Antworten hören wollten. Aufgrund meiner Vornote (95) hatte ich mich verstärkt auch mit Fragen zum Anhang, Lagebericht und Konzernabschluß beschäftigt. In der Vorbereitung hatte ich den aktuellen VW-Geschäftsbericht (2002) schon gelesen, da dieser Hinweis bereits in früheren Protokollen stand.

Herzlichen Dank der Steuerfachschule Endriss für die sehr gute Ausbildung und den Leuten hier vom Bilanzbuchhalter-Board für die tolle Unterstützung!

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