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Literatur
Prüfungsprotokolle - Übersichtsliste
| Prüfungsfach | Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss... |
| IHK | Osnabrück |
| Prüfungs-Da | 2003-06-30 |
| Anzahl Prüfer | 4 |
| Anzahl Prüflinge | 3 |
| Protokolltext: Wir 3 weiblichen Prüflinge sitzen 4 männlichen Prüfern gegenüber. Vor uns auf dem Tisch jeweils ein Block und 1 Bleistift. Der Prüfungsvorsitzende stellt sich und stellt uns auch die anderen Prüfer vor. Er erläutert uns die Reihenfolge der Prüfung und welcher Prüfer welche Prüfung abnimmt. Die anderen beiden werden in je 2 Fächern geprüft und ich wurde nur in Buchführung/Jahresabschluß geprüft. Meine Prüfung war an 4. Stelle und so mußte ich fast eine Stunde warten bis ich dran kam: Prüfer: Was ist unter Bilanzpolitik zu verstehen? Welche bilanzpolitischen Maßnahmen kennen Sie? Ich: Ich weiß jetzt nicht, worauf Sie hinauswollen. Prüfer: Wie kann man zum Beispiel die Bilanzsumme beeinflußen? Denken Sie zum Beispiel mal an Herstellungskosten. Ich: Bei den Herstellungskosten müssen bestimmte Aufwendungen angesetzt werden, es gibt aber Ansatzwahlrechte und Verbote. Ich erläuterte Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz, Beispiele für Pflichtansätze, Wahlrechtansätze und Ansatzverbote, sowie die Auswirkungen auf die Bilanz. Prüfer: Was sind Rückstellungen? Ich erläuterte welche Pflichtrückstellungen es im Handelsrecht gibt und wurde aufgefordert Drohverlustrückstellungen zu erläutern. Ich erklärte anhand eines Beispiels: Vertragsabschluß über Kauf von Rohstoffen zum Festpreis im alten Wirtschaftjahr. Preis ist zum Bilanzstichtag gesunken. Handelsrecht: Pflichtrückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Steuerrecht: Verbot. Prüfer: Was versteht man unter Wertaufhellung und Wertbeeinflussung? Ich: Tatsachen, deren Ursache im alten Geschäftsjahr liegt, die dem Unternehmen aber erst nach Bilanzstichtag und vor Bilanzerstellung bekanntgeworden sind, sind in der Bilanz zu berücksichtigen. Liegt die Ursache nach dem Bilanzstichtag keine Berücksichtigung in der Bila nz. Prüfer: Was ist der Unterschied zwischen Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen? Ich: Gewinnrücklagen werden aus dem Gewinn gebildet. Kapitalrücklagen sind von außen zugeführtes Eigenkapital (z. B. durch Einzahlung der Gesellschafter). Prüfer: Nennen Sie Buchungssatz für Umwandlung von Kapitalrücklage in Stammkapital. Antwort: Kapitalrücklage an gezeichnetes Kapital; wobei mir allerdings das Wort gezeichnetes Kapital nicht eingefallen ist. Ich habe erst Stammkapital, dann Grundkapital und Nennkapital gesagt, bis der Prüfer mit auf die Sprünge geholfen hat. Prüfer: Was passiert mit der Position Eigenkapital, wenn vertraglich feststeht, dass der Gewinn zu 50 % in Gewinnrücklagen fließt und zu 50 % ausgeschüttet wird? Antwort: Erst wird der Gewinn mit einem eventuellen Gewinn- oder Verlustvortrag verrechnet. Die Gewinnrücklagen werden erhöht. Die kurzfristigen Verbinlichkeiten ebenso. Die Position JÜ erscheint nicht mehr? Was ist eine Sonderbilanz? Antwort: Betriebsvermögen, dass nicht allen Gesellschaftern gehört, sondern z.B. nur einem Gesellschafter, z.B. ein Grundstück stellt Sonderbetriebsvermögen dar und ist in einer Sonderbilanz auszuweisen. Prüfer: Sonderbilanz ist ja ein steuerlicher Begriff. Muß im Handelsrecht auch eine getrennte Bilanz für Sonderbetriebsvermögen aufgestellt werden? Antwort: Nein, das Sonderbetriebsvermögen ist dem Anlagevermögen zuzurechnen. Prüfer: Falsch, auch hier ist eine besondere Bilanz aufzustellen. Sicher wurden zwischendurch auch noch einige andere Fragen gestellt, die mir jetzt nicht mehr einfallen. Aber im wesentlichen war dies der Inhalt der Prüfung. | |
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